Im Vordergrund ein Stacheldraht

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Auf dem Weg von Gmund über die Gasse zum Neureuth bin ich für einen Augenblick sprachlos.

Als Landschaftsfotograf und Naturfreund sticht mir eine Werbung, die im Vordergrund einen Stacheldraht zeigt, natürlich ins Auge. Und ich gestehe: Dieser Ausblick tut mir weh und er macht mich sprachlos.

Wer wie ich auch in Südtirol und der Schweiz unterwegs ist, wird dort eine andere Naturwahrnehmung erfahren. Ich glaube nicht, dass sich dort jemand an einem Ausblick mit Stacheldraht weidet.

Ein Wikipedia-Eintrag bestätigt mir diese Beobachtung formal: „In der Schweiz ist gemäß der Tierschutzverordnung seit dem 1. Januar 2014 die Verwendung von Stacheldraht für Zäune von Gehegen verboten, wobei die Kantone befristete Ausnahmen für weitläufige Weiden erteilen können.

Mit der Anpassung des St. Galler Jagdgesetzes vom April 2021 wurde der Einsatz von festen Zäunen und insbesondere Stacheldrahtzäunen zum Schutz der Wildtiere und des Lebensraumes eingeschränkt. Die Inkraftsetzung erfolgte auf den 1. Oktober 2021 mit einer Übergangsfrist für die Umsetzung von vier Jahren

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